.Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marita Beauty kümmert sich um ihre Behandlung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von uns gestellt und gelten für die Kunden von Marita Beauty.

I. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Ihre Geltung auf die Beziehung zwischen Marita Beauty und den Kunden. Andere und abweichende Vereinbarungen werden nur durch ausdrückliche Zustimmung Vertragsbestandteil.

II. Terminvereinbarung/Absage/Verschiebung
Termine können telefonisch, per E-Mail oder auf der webseit:www.marita-beauty.de gebucht werden. Gebuchte Termine ob per E-Mail, Telefonisch, auf der Webseite sind verbindlich. Bei Stornierung des Termins entstehen Stornierungskosten in Höhe von 40%.  Wird ein Termin 48 Stunden vor der eigentlichen Behandlung nicht storniert, so wird dem Betroffenen gem. § 615 BGB die Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt ohne eine Behandlung seitens Marita Beauty.
Sollte aufgrund von Marita Beauty nicht zu vertretenden Gründen oder höhere Gewalt ein Termin von Marita Beauty nicht durchgeführt werden können, so wird der Kunde umgehend sofort in Kenntnis gesetzt, vorausgesetzt der Kunde hat seine Telefon- und E-Mailaderesse hinterlassen.
In solch einem Fall ist Marita Beauty berechtigt den Termin zu verschieben und mit dem Kunden einen neuen Termin abzustimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte der Kunde verspätet Eintreffen, so besteht ein Anspruch auf Behandlung während der vereinbarten Behandlungsdauer. Sollte ein anderer Termin anschließen, so ist Marita Beauty berechtigt die volle Behandlungszeit abzurechnen, wenn aufgrund eines anderen Termins dieser Termin pünktlich beendet wird.
Es könnten Termine für eine Nachbehandlung erforderlich sein. Diese müssen eingehalten werden. Sollten diese nicht eingehalten werden, so ist Marita Beauty berechtigt Stornierungskosten in Höhe von 40% zu verlangen. Sollte der Termin nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, so werden 100 % Stornierungskosten fällig.

III. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt durch ein Angebot von Marita Beauty und die Annahme von dem Kunden zustande. Ein Behandlungsvertrag wird zwischen Marita Beauty dem Kunden geschlossen. Im Behandlungsvertrag werden die Behandlungen und die Vergütungskosten für die Behandlung aufgeführt.

IV. Vertragspartner
Vertragspartner können mir Personen ab18 Jahren sein. Wollen sich Personen unter 18 Jahren behandeln lassen, so bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der gesetzlichen Vertreter.

V. Behandlungsinhalt, Behandlungsdauer
Jeder Kunde wird durch Marita Beauty individuell und konkret beraten. Marita Beauty unterbreitet jedem Kunden ein Behandlungsvorschlag. Dies handelt sich um eine Empfehlung von Marita Beauty. Die Kunden können frei entscheiden, ob sie dem Behandlungsvorschlag zustimmen oder nicht.
Der Umfang der Behandlung, sowie die Behandlungsdauer werden individuell aufgrund der durchgeführten Absprache und dem Hautbild des Kunden festgelegt.
Vor der Behandlung der Permanent-Make-up Stelle oder der Wimpern wird eine Fotoaufnahme getätigt und zum Vertragsgegenstand gemacht. Nach der Behandlung wird ebenfalls eine Fotoaufnahme getätigt und ebenfalls zu den Vertragsunterlagen genommen. Die Kunden von Marita Beauty willigen in dieser Vorgehensweise ein.

VI. Ergebnis/Folgen der Behandlung
Das Ergebnis der Behandlung von Permanent-Make up hängt von der jeweiligen Haut ab. Jeder Hauttyp ist unterschiedlich.
Durch die Behandlung kann es zu einer Verletzung der Haut kommen. In Einzelfällen ist es möglich, dass eine allergische Reaktion eintritt. Während der Behandlung kann es zu einem Juckreiz und/oder Schwellung der Haut kommen. Rötungen der Haut können auch auftreten. Eine Erfolgsgarantie für die Behandlung kann durch Marita Beauty nicht gegeben werden. Denn jeder Hauttyp ist anders beschaffen und nimmt die Farbpigmente unterschiedlich auf.
Eine Garantie zu der Haltbarkeit der durchgeführten Permanent Make-up kann nicht erteilt werden. In manchen Fällen kann eine Nachbehandlung erforderlich sein. Die Nachbehandlung kann erst nach dem Abheilprozess der ersten Behandlung erfolgen. Wann dieser eintritt, muss individuell bestimmt werden.
Nach der Behandlung mit Permanent Make-up kann es vorkommen, dass das Permanent Make-up kräftiger ist, als ein paar Tage nach der Behandlung.
Erst nach dem Eintreten der Abheilungsphase ist ein Ergebnis der Behandlung sichtbar, vorher nicht.
Aufgrund der Behandlung mit Permanent -Make-up kann es zu einer Verletzung der Haut kommen. Aus diesem Grund ist die pigmentierte Körperstelle sorgfältig zu pflegen und zu schonen, sodass ein Abheilungsprozess eintreten kann. Bei mangelnder Pflege kann es zu einem Verlust des gewünschten Ergebnisses kommen.
Verhalten nach der Behandlung:
Die behandelte Stelle mit Permanent-Make-up sollte nicht mit den Händen berührt werden und diese Stelle sollte auch nicht eingecremt werden mit Kosmetiker/ Seife/Parfüms etc.
Nach der Behandlung sollte man sich schonen für die Dauer von zwei Wochen. Am besten sollte man kein Sport unternehmen und auch nicht heiß baden
Wimpernverlängerung
Bei der Wimpernverlängerung wird ein Klebstoff genutzt. Marita Beauty nutzt für die Wimpernarten Syntheti Lashes.

VII. Preise und Fälligkeit
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Preise. Individuell können Preise vertraglich abgestimmt werden. Die Kosten für die Behandlung sind sofort nach der Behandlung fällig. Marita Beauty kann auch eine Vorauszahlung vor der Behandlung jederzeit verlangen.

VIII. Haftung
Marita Beauty übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von falschen Informationen durch den Kunden entstehen.

11. Datenschutz
Marita Beauty verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung von Marita Beauty finden sie jederzeit auf der Webseite von Marita Beauty abrufbar.

IV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Dies ist eebenfalls anwendbar, wenn eine Regelungslücke sich ergeben sollte.
Eine angemessene Regelung soll an der Stelle der unwirksamen und unanwendbaren Regelung treten. Die Regelung, die an Stelle der unwirksamen Regelung tritt, soll das wiedergeben, was dem Interesse der Betroffenen entspricht und nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt wäre, wenn sie diesen Punkt in ihrer Vertragsentwicklung bedacht hätten.